kunstgruppe

home

ausstellungen

news

Zitate zu WOHNHAFT

____________________________________________________________________________________

 

Ein unordentlicher Mensch,der dem Sterben nahe ist und nichts davon ahnt,
fängt mit einem Male an, überall Ordnung zu schaffen.
Er ändert seine Lebensweise, sichtet seine Papiere.
Er steht früh auf, geht zeitig zu Bett.
Er gewöhnt sich seine Laster ab.
Seine Umgebung ist entzückt.
Umso ungerechter erscheint dann sein plötzlicher Tod.
Endlich hätte ein glückliches Leben für ihn begonnen.

Raymond Radiguet
"Den Teufel im Leib" / "Le diable au corps"
© Editions Bernard Grasset, Paris, 1923
Fischer Taschenbuch No. 251, S. 151, 1959


____________________________________________________________________________________

 

Nichts liegt ihm ferner als die Anhäufung und Hortung.
An den sinnlichen Genuss der Beute und des Beutemachens ist der Seeräuber so sehr gebunden, dass nur auf der Flucht die Idee des Vergrabens hat.
Diese Art Flucht ist auch ein Fliehen der Beute, und der Pirat weiß,
daß die Vergrabene auf immer dahin ist.

Felix Hoffmann
"Erinnerung an das Handwerk des Piratenlebens"
aus: Filmkritik No. 202, Oktober 1973

Am 15.04.1994 von Rainer Knepperges als Spruch gerahmt zum Geburtstag bekommen. Mit Widmung: "Für Bernhard". Hing an der Kopfseite meines Bettes links an der Wand.


____________________________________________________________________________________

 

Recht auf leere Büchsen wie Recht auf Bibliothek

Berlin, 24. März (Reuter). Wer seine Wohnung mit leeren Jogurtbechern, Gurkengläsern, Bierbüchsen und ähnlichem vollstopft, kann das ebenso unbehelligt tun wie ein Büchernarr, der eine große Bibliothek ansammelt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Es gab damit einer Mieterin Recht, deren Untermieter in sämtlichen Räumen der Zweizimmerwohnung einschließlich Toilette und Küche leere Verpackungen gehortet hatte, die sich bis zur Decke stapelten. Darin hatte das Wilmersdorfer Bezirksamt eine Zweckentfremdung von Wohnraum gesehen.
Die Sammelleidenschaft des Untermieters habe die Wohnung zum Lagerraum gemacht, argumentierte das Bezirksamt. Die Räume müssten wieder dem reinen Wohnen dienen. Dem folgte das Gericht nicht, denn Nachbarn versicherten eidesstaatlich, daß der Untermieter weiterhin von seinen Schätzen umgeben in der Wohnung lebe. Die Meinung der Behörde, die Nutzung als Lagerung überwiege, verkenne "den Spielraum individueller Lebensgestaltung", befand das Gericht. Solange das Sammeln der Verpackungen nicht einem gewerblichen Zwecke diene, sei es mit der Anhäufung großer Mengen von Büchern für den Privatgebrauch zu vergleichen. (Aktenzeichen 10 A 46.96)

Frankfurter Allgemeine Zeitung, März 1997



____________________________________________________________________________________

 

 

WOHNHAFT
Bernhard Marsch
Subbelrather Straße 183
50823 Köln-Ehrenfeld
Deutschland 

zurück zur Übersicht

Kunstgruppe
Aachenerstr. 28
50674 Köln

fon : 0221-139 55 77
mobil: 0179 - 39 55 185

info@kunstgruppe.de